
Organe und Haftung im Gesellschaftsrecht
Es wird oft von der Verantwortlichkeit von Organen oder von Organhaftung gesprochen. Allerdings ist gar nicht so klar, welche Personen tatsächlich "Organe" im Sinne der Verantwortlichkeit darstellen. So wird im Gesetz selbst der Begriff des Organs an verschiedenen...

AHVG Art. 52 – strikte Haftung von VR und Erben
In zwei neueren Gerichtsentscheiden wurde einmal mehr bestätigt, dass die strikte Rechtsprechung zur Haftung für Sozialversicherungsbeiträge gem. Art. 52 AHVG fortgesetzt wird. Verwaltungsrat, Geschäftsführer, Revisionsstellen und andere Organe haften solidarisch....

Meldepflicht bei Aktien und Stammanteilen
Vorsicht ist geboten, wenn jemand alleine oder in gemeinsamer Absprache (u.U. mittels eines Aktionärbindungsvertrages) nicht börsenkotierte Aktien einer AG oder Stammanteile einer GmbH erwirbt. Werden nämlich solche Beteiligungen im Umfang von mindestens 25% des...

VR: Haftungsprävention während der Mandatsausübung
Es ist ein Zeichen der Zeit, dass Geschädigte jemanden für ihre Verluste zur Verantwortung ziehen wollen. Dieser Trend macht auch vor den Organen von Gesellschaften nicht Halt. Dadurch sollte auch die Sensibilisierung der Organe gestiegen sein. Der sorgfältige...

VR: Haftungsprävention vor Mandatsannahme
Die Zeiten, in denen man ehrenhalber zum Verwaltungs- oder Stiftungsrat ernannt worden ist, sind schon lange vorbei. Immer noch viel zu oft werden aber solche Aufgaben übernommen, ohne sich darüber Rechenschaft abgelegt zu haben, dass mit der Annahme eines Mandats...

Die „Business Judgment Rule“ – Richter als Manager
Die "Business Judgment Rule" regelt, wie ein Richter Geschäftsentscheide zu überprüfen hat, wenn behauptet wird, die Geschäftsleitung bzw. der Verwaltungsrat sei dafür persönlich haftbar. Dabei werden zuerst die Umstände des Zustandekommens und erst danach der...

Dr. iur. Christoph D. Studer
Rechtsanwalt
Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).
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