„Business Defense“ – wie man sich der Haftung nach AHVG 52 entzieht

„Business Defense“ – wie man sich der Haftung nach AHVG 52 entzieht

Ein vom Bundesgericht anerkannter Entlastungsgrund, um sich als Organ einer Haftung für nicht abgelieferte Sozialversicherungsbeiträge zu entziehen, ist das Konzept der sog. „Business Defense“. In einem Urteil vom 2. Mai 2017 [Entscheid BGer 9C_41/2017...