
Persönliche Haftung eines Vereinsvorstandes
In der Schweiz gibt es heute schätzungsweise rund 100'000 Vereine von verschiedenster Art, Bezeichnungen, Grösse und Ausgestaltung. So erstaunt es nicht, dass Viele früher oder später in ihrem Leben einmal in einem Verein als Vereinsvorstand agieren – meistens auf...

Décharge und Haftung des Verwaltungsrats
Die Erteilung der Décharge an den Verwaltungsrat gehört zu den Routine-Traktanden an der jährlichen Generalversammlung. Allerdings wird ihre Bedeutung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen den Verwaltungsrat stark überschätzt....

Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH?
Selbstverständlich können die Geschäftsführer der GmbH, ebenso wie Organe anderer Gesellschaftsformen, persönlich haftbar werden. Das Gesetz verweist hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Personen, die in der GmbH mit der Geschäftsführung befasst sind, umfassend auf...

Persönliche Haftung von Verwaltungsräten?
Ja, ein Verwaltungsrat kann persönlich haftbar werden. Im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs muss sich ein Gläubiger zwar an die Gesellschaft halten, wenn er Forderungen geltend machen will. Dies gilt auch, wenn eine Verpflichtung durch einen Verwaltungsrat...

Lunch and Law: Organhaftung
Einführung in die Organhaftung/aktienrechtliche Verantwortlichkeit Bereits zum 3. Mal führt die Probst Partner AG die Veranstaltung Lunch and Law durch. Im Fokus steht diesmal das Thema Organhaftung. Sie sind Verwaltungsrat, Geschäftsführer oder sonst ein Organ einer...

Wer kann gegen Organe klagen – die Aktivlegitimation im Konkurs
Die Konkursmasse ist nicht berechtigt (aktivlegitimiert), den im Konkurs einer Gesellschaft ausschliesslich den Gläubigern entstandenen Schaden geltend zu machen. Aktivlegitimation ist ein komplexes Thema Die Frage der "Aktivlegitimation", d.h. wer im Rahmen der...

Dr. iur. Christoph D. Studer
Rechtsanwalt
Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).
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