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Persönliche Haftung von Verwaltungsräten?

Persönliche Haftung von Verwaltungsräten?

Ja, ein Verwaltungsrat kann persönlich haftbar werden. Im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs muss sich ein Gläubiger zwar an die Gesellschaft halten, wenn er Forderungen geltend machen will. Dies gilt auch, wenn eine Verpflichtung durch einen Verwaltungsrat...

Dr. iur. Christoph D. Studer

Dr. iur. Christoph D. Studer

Rechtsanwalt

Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein  erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).

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