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Suchen Sie einen erfahrenen Vertreter, der seit mehr als 20 Jahren regelmässig Organe in Haftpflichtfällen berät und vertritt? Dann kontaktieren Sie mich!

 

Gesellschaft verklagt eigene Organe

Gesellschaft verklagt eigene Organe

Im Zusammenhang mit der Klage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Bankräte, Geschäftsführungsmitglieder sowie die externen Revisionsstelle hat das Obergericht das Kantons Glarus einen interessanten Entscheid gefällt, der sich ausgiebig mit Fragen der...

Sind Verwaltungsräte frei, auf eine Klage gegen Verwaltungsratskollegen zu verzichten?

Sind Verwaltungsräte frei, auf eine Klage gegen Verwaltungsratskollegen zu verzichten?

Im Zusammenhang mit den derzeit aktuellen Vorfällen z.B. bei Raiffeisen oder der Post, in welchen Geschäftsleitungsmitgliedern und Verwaltungsräten die Verletzung ihre Pflichten als Exekutivorgane vorgeworfen werden, stellen sich viele Fragen. Vorliegend wird der...

Verantwortlichkeitsklagen bei gelöschten Gesellschaften

Verantwortlichkeitsklagen bei gelöschten Gesellschaften

Auch wenn eine konkursite Gesellschaft - beispielsweise mangels Aktiven - aus dem Handelsregister gelöscht ist, können die Verwaltungsräte für den der Gesellschaft zugefügten Schaden mittels Verantwortlichkeitsklage zur Rechenschaft gezogen werden. Das Bundesgericht...

Dr. iur. Christoph D. Studer

Dr. iur. Christoph D. Studer

Rechtsanwalt

Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein  erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).

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