
Gesellschaft verklagt eigene Organe
Im Zusammenhang mit der Klage der Glarner Kantonalbank gegen ehemalige Bankräte, Geschäftsführungsmitglieder sowie die externen Revisionsstelle hat das Obergericht das Kantons Glarus einen interessanten Entscheid gefällt, der sich ausgiebig mit Fragen der...

Delegation von Aufgaben durch den Verwaltungsrat
Welche Aufgaben kann und muss ein Verwaltungsrat eines Unternehmens selbständig wahrnehmen, um seinen Arbeit optimal auszuüben und seinen Pflichten nachzukommen? Welche Aufgaben kann er delegieren und wie? Wie sieht es mit einer etwaigen Haftung bezüglich der...

Sind Verwaltungsräte frei, auf eine Klage gegen Verwaltungsratskollegen zu verzichten?
Im Zusammenhang mit den derzeit aktuellen Vorfällen z.B. bei Raiffeisen oder der Post, in welchen Geschäftsleitungsmitgliedern und Verwaltungsräten die Verletzung ihre Pflichten als Exekutivorgane vorgeworfen werden, stellen sich viele Fragen. Vorliegend wird der...

Zur zivilrechtlichen Haftung von Organen der Raiffeisen
Durch den Fall Raiffeisen Schweiz wird das Thema Verantwortlichkeit bei einer Genossenschaft wieder aktuell. Nachfolgend werden einige Aspekte dieser zivilrechtlichen Haftung der Organe der Genossenschaft näher beleuchtet. Hinweis Der Autor ist nicht in den Fall...

Verantwortlichkeitsklagen bei gelöschten Gesellschaften
Auch wenn eine konkursite Gesellschaft - beispielsweise mangels Aktiven - aus dem Handelsregister gelöscht ist, können die Verwaltungsräte für den der Gesellschaft zugefügten Schaden mittels Verantwortlichkeitsklage zur Rechenschaft gezogen werden. Das Bundesgericht...

Teilklage im Verantwortlichkeitsrecht
Durch eine sog. echte Teilklage kann ein Kläger Kosten sowie Aufwand sparen und sich eine vorteilhafte Verfahrensart sichern. Der Beklagte hat jedoch die Möglichkeit, mit einer negativen Feststellungswiderklage zu reagieren und den Kläger dadurch unter Umständen in...

Dr. iur. Christoph D. Studer
Rechtsanwalt
Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).
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