
Keine Décharge in kleinen Gesellschaften
Wie bereits in einem früheren Beitrag ausgeführt, stellt der Entlastungsbeschluss (sog. Décharge), den Verzicht auf Geltendmachung allfälliger Verantwortlichkeitsansprüche zur Deckung eines Schadens der Gesellschaft dar. Seine Wirkung ist aber sehr beschränkt....

Haftung der Verwaltung einer Genossenschaft
Die Haftung der Geschäftsleitung und Verwaltung einer Genossenschaft entspricht in weiten Teilen derjenigen der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit. Dennoch ist sie in wesentlichen Aspekten einfacher ausgestaltet und auch weniger streng. So sieht das...

Haftung des Verwaltungsrats und Schadensberechnung
Im typischen und häufigsten Fall einer Organhaftung machen Abtretungsgläubiger im Konkurs der Gesellschaft den sogenannten Fortführungsschaden geltend. In einem aktuellen Entscheid hat das Bundesgericht eine konzise Zusammenfassung der verschiedenen Aspekte der...

Haftung für Steuerschulden und Sozialversicherungsabgaben
Die geschäftsführenden Organe können für Steuerschulden und Sozialversicherungsabgaben des Unternehmens solidarisch haftbar werden. Diese Haftung stützt sich auf öffentlich-rechtliche Spezialgesetze und geht viel weiter, als eine zivilrechtliche Haftung wegen...

Streitverkündungsklage als Kostenrisiko
Mit Urteil vom 16. Januar 2017 (4A_271/2016; 4A_291/2016) hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der einen wesentlichen Einfluss auf Zukunft der Streitverkündungsklage haben wird. Aufgrund des damit verbundenen Kostenrisikos wird die Streitverkündungsklage...

Haftung des Stiftungsrats einer Vorsorgestiftung
Für die Haftung des Stiftungsrates einer Vorsorgestiftung existieren spezielle Bestimmungen im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Art. 52 BVG entspricht inhaltlich einer Nachbildung der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit...

Dr. iur. Christoph D. Studer
Rechtsanwalt
Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).
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