Konflikt zwischen Aktionärbindungsvertrag und gesetzlichen Pflichten des Verwaltungsrats
Einem Verwaltungsrat können mittels Aktionärbindungsvertrag vertragliche Pflichten auferlegt werden. Diese Pflichten können in einem Spannungsverhältnis zu seinen gesetzlichen Pflichten stehen. Unter gewissen Umständen kann dadurch eine Zwangslage für den...
Umwandlung von Inhaberaktien – jetzt wird es eng
Ausgangslage Haben Sie noch Inhaberaktien? Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 haben Aktiengesellschaften noch bis zum 1. Mai 2021 Zeit, ihre Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln und ihre Statuten anzupassen. Inhaberaktien sind nur noch bis zu diesem...
Haftungsrisiko für VR: Übertragung von Vermögenswerten an Nahestehende
Will ein Verwaltungsrat seiner Ehefrau oder einer anderen nahestehenden Person z.B. ein Firmenfahrzeug der Gesellschaft überschreiben, muss er mehrere Kriterien beachten, um das Risiko der Ungültigkeit des Geschäfts sowie das eigene Haftungsrisiko gering zu halten....
Pflichtenkollision: Was muss ein Verwaltungsrat tun, wenn sich Pflichten widersprechen?
Der Verwaltungsrat muss unzählige gesetzliche Pflichten befolgen. Wie soll er vorgehen, wenn sich zwingende gesetzliche Pflichten widersprechen? Kollision von gesetzlichen Pflichten Eine schwierige Situation für den Verwaltungsrat ist ist, wenn sich zwei zwingende...
COVID-19: Massnahmen im Bereich Personal (Stand 9.4.2020)
Viele Unternehmungen sind von den Anordnungen, die der Bund und die Kantone zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffen haben, stark betroffen und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte stehen vor grossen Herausforderungen....
Kapitalschutzmassnahmen in Zeiten der Pandemie
Die Corona-Pandemie hat in Kombination mit den jeweiligen staatlichen Eindämmungsmassnahmen zu gravierenden Einbrüchen der Auftragslage geführt. Die damit zusammenhängenden Liquiditätsschwierigkeiten können mit den vom Bund Ende März getroffenen Massnahmen gemildert...
Dr. iur. Christoph D. Studer
Rechtsanwalt
Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).
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