VR-Sitzungen und GVs in Zeiten der Corona-Krise
In Zeiten, in denen persönliche Treffen nicht ratsam oder sogar verboten sind, stellt sich die Frage, wie man den Pflichten im Gesellschaftsrecht nachkommen soll. Schliesslich will man sich ja weder als VR noch als GL-Mitglied diesbezüglich unnötig exponieren....
COVID-19: Haftungsrisiko für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Auch wenn das Gesellschafts- bzw. Verantwortlichkeitsrecht keine Hinweise auf Epidemien und Pandemien enthält, sind Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gefordert. Eine Haftung für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit COVID-19 und seinen Folgen ist...
Verwaltungsräte, Bauchentscheide und ihre Konsequenzen
Der Bauchentscheid ist eine Synonym für eine nicht rational nachvollziehbare Entscheidfindung. Führt ein solcher Entscheid zu einer Haftung im Rahmen einer aktienrechtlichen Verantwortlichkeit? Die Antwort ist typisch juristisch: es kommt darauf an. Wie bereits in...
Einschneidende Sanktionen bei Verstoss gegen die Melde- bzw. Registrierungspflicht bei Aktien und Stammanteilen
AGs und GmbHs sind verpflichtet, neben den Eigentümern auch die allenfalls abweichenden wirtschaftlich Berechtigten an den Aktien bzw. Stammanteilen festzustellen und unternehmensintern zu registrieren. Mit der geplanten Aktienrechtsreform sind neue einschneidende...
Interessenkonflikt versus Vertretungsmacht
Ein Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft bzw. ein Geschäftsführer einer GmbH kann die Gesellschaft im Geschäftsverkehr gültig vertreten. Jedoch birgt ein Interessenkonflikt des handelnden Verwaltungsrats bzw. Geschäftsführers die Gefahr, dass die Vertretungsmacht...
Interessenskonflikte als Verwaltungsrat
Verwaltungsräte und Geschäftsführer sind gut beraten, Interessenkonflikte bei ihrer Tätigkeit zu vermeiden oder im konkreten Fall richtig damit umzugehen. Je nach Intensität und Art des Interessenkonfliktes handelte das Organ...
Dr. iur. Christoph D. Studer
Rechtsanwalt
Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).
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