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Suchen Sie einen erfahrenen Vertreter, der seit mehr als 20 Jahren regelmässig Organe in Haftpflichtfällen berät und vertritt? Dann kontaktieren Sie mich!

 

Dr. iur. Christoph D. Studer

Dr. iur. Christoph D. Studer

Rechtsanwalt

Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein  erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).

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