
UBS – Verweigerung der Entlastung des Verwaltungsrats
Um Vorfeld der Generalversammlung 2019 haben Stimmrechtsberater die Empfehlung an die Aktionäre der UBS herausgegebenen, sie sollten dem Verwaltungsrat der Grossbank die Entlastung verweigern, bzw. sich bei Entlastungsbeschluss der Stimme zu enthalten (vgl....

Haftung des Verwaltungsrats im Datenschutzrecht (3/3)
Exkurs: Bussenregime nach revidiertem Schweizer Datenschutzgesetz Das Schweizer Datenschutzrecht ist in Revision und wird aktuell im Parlament debattiert (mehr dazu im Artikel auf unserem Datenschutzblog). Noch ist der Entwurf nicht Gesetz, aber werden die Grundzüge...

Haftung des Verwaltungsrats im Datenschutz (2/3)
Wann haftet ein Verwaltungsrat persönlich? Angenommen einem Schweizer Unternehmen würde durch die französische CNIL für Datenschutzverstösse eine Busse von EUR 1'000'000 auferlegt. Unter welchen Umständen könnte diese Busse nun zu einer persönlichen Haftung der...

Haftung des Verwaltungsrats im Datenschutz (1/3)
Haftet ein Verwaltungsrat persönlich für Bussen, die der Gesellschaft für Verletzungen des Datenschutzrechtes auferlegt wurden? Diese Frage stellen sich so einige Verwaltungsräte und Geschäftsleitungsmitglieder in der Schweiz, seit die neue...

Die Wichtigkeit einer klaren Zuständigkeitsordnung – Lehren aus dem Fall Raiffeisen
Der zu Anfang des Jahres veröffentlichte, unabhängige Untersuchungsbericht von Bruno Gehrig ("Gehrig-Bericht") zeigt bei Raiffeisen Schweiz schwerwiegende Mängel in der Führungsorganisation und bei den Kontrollmechanismen auf. Massive Zukäufe Ab 2010 verfolgte die...

Schuldenrückzahlung ist kein Schaden
Im Rahmen von Verantwortlichkeitsprozessen gegen Organe der Gesellschaft (namentlich Geschäftsleitungsmitglieder, Verwaltungsräte oder Gesellschafter einer GmbH) wird immer wieder verlangt, dass das eingeklagte Organ dafür hafte, dass es Schulden der Gesellschaft...

Dr. iur. Christoph D. Studer
Rechtsanwalt
Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).
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