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„Business Defense“ – wie man sich der Haftung nach AHVG 52 entzieht

„Business Defense“ – wie man sich der Haftung nach AHVG 52 entzieht

Ein vom Bundesgericht anerkannter Entlastungsgrund, um sich als Organ einer Haftung für nicht abgelieferte Sozialversicherungsbeiträge zu entziehen, ist das Konzept der sog. "Business Defense". In einem Urteil vom 2. Mai 2017 [Entscheid BGer 9C_41/2017 E. 7.1 ff. ]...

Dr. iur. Christoph D. Studer

Dr. iur. Christoph D. Studer

Rechtsanwalt

Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein  erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).

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