
Klageweise Durchsetzung der Informationsrechte des Verwaltungsrats
Bei Konflikten innerhalb des Verwaltungsrats kann es vorkommen, dass ein VR-Mitglied keine Informationen über die Gesellschaft oder keine Einsicht in die Geschäftsbüchern mehr erhält. Zwar besteht seit langem eine ausdrückliche Regelung im Obligationenrecht, wonach...

Wie soll der VR einen drohenden Prozess buchhalterisch abbilden?
Ist eine Aktiengesellschaft als Beklagte in einen Zivilprozess involviert, stellen sich diverse Fragen. Eine davon ist, wie man dieses Risiko buchhalterisch abbilden soll. Verantwortlich für das Rechnungswesen (und damit auch die Buchhaltung) ist der Verwaltungsrat....

„Business Defense“ – wie man sich der Haftung nach AHVG 52 entzieht
Ein vom Bundesgericht anerkannter Entlastungsgrund, um sich als Organ einer Haftung für nicht abgelieferte Sozialversicherungsbeiträge zu entziehen, ist das Konzept der sog. "Business Defense". In einem Urteil vom 2. Mai 2017 [Entscheid BGer 9C_41/2017 E. 7.1 ff. ]...

Auch Beiräte sind haftbar
In letzter Zeit hört man immer wieder von einem neuen Gremium: dem Beirat. Er taucht in verschiedenen Gesellschaftsformen auf, namentlich auch in Aktiengesellschaften. Es scheint offenbar einem Bedürfnis zu entsprechen, neben dem Verwaltungsrat und der...

Pflichten des VR: Finanzverantwortung
Oft hört man, dass die Finanzverantwortung zum zentralen Aufgabenbereich des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gehöre. Doch was heisst das konkret? Im Vordergrund stehen drei Aspekte, um die sich der Verwaltungsrat prioritär selbst kümmern muss: die...

VR: Haftungsprävention bei Mandatsniederlegung
Ein Verwaltungsrat, ein Stiftungsrat bzw. jedes Organ kann persönlich haftbar werden, wenn er oder sie seine Sorgfaltspflichten verletzt. In früheren Beiträgen wurde Ansätze dargestellt, wie diese Haftung bereits vor Mandatsannahme bzw. während der Ausübung der...

Dr. iur. Christoph D. Studer
Rechtsanwalt
Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).
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