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Haftung des Verwaltungsrats: Pflicht sich über Verbindlichkeiten zu orientieren

Haftung des Verwaltungsrats: Pflicht sich über Verbindlichkeiten zu orientieren

Ein Verwaltungsrat hat die Pflicht, die finanziellen Abläufe im Betrieb kritisch zu verfolgen, wenn ihm bekannt ist, dass die Unternehmung sich in einer angespannten finanziellen Lage befindet. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, muss er sich nötigenfalls selber...

Dr. iur. Christoph D. Studer

Dr. iur. Christoph D. Studer

Rechtsanwalt

Dr. iur. Christoph D. Studer ist Rechtsanwalt, LL.M. und seit 2000 Partner bei der Anwaltskanzlei Probst Partner AG. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Haftpflicht- und Verantwortlichkeitsrecht. Seine Klienten sind vorwiegend die beklagten Organe wie Verwaltungsräte, Stiftungsräte, Geschäftsführer, Verwaltungen von Genossenschaften, Vereinsvorstände oder Revisionsstellen, teilweise auch die klagenden Gläubiger, Aktionäre oder die Gesellschaft. Er ist ein  erfahrener Prozessanwalt und referiert und publiziert auch regelmässig über die Haftung von Organen (http://www.probstpartner.ch/team/christoph-d-studer).

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