Es wird oft von der Verantwortlichkeit von Organen oder von Organhaftung gesprochen. Allerdings ist gar nicht so klar, welche Personen tatsächlich „Organe“ im Sinne der Verantwortlichkeit darstellen. So wird im Gesetz selbst der Begriff des Organs an verschiedenen Stellen für unterschiedliche Funktionsträger verwendet.

Nachfolgend wird auf die unterschiedlichen Organbegriffe eingegangen, die für die gesellschaftsrechtliche Verantwortlichkeit auseinander zu halten sind.

Formelle Organe

Das formelle Organ wird regelmässig durch einen gesellschaftsinternen Wahlakt (z. B Wahl durch die Generalversammlung, Gesellschafterversammlung oder Verwaltungsrat) bestimmt und üblicherweise im Handelsregister eingetragen. So sind alle als Mitglieder des Verwaltungsrates respektive der Verwaltung oder als Geschäftsführer bzw. Direktoren im Handelsregister eingetragene Personen sog. formelle Organe.

Weitere Organe

Neben diesen formellen Organen sind allerdings auch jene Personen Organe im rechtlichen Sinne, welche effektiv und in entscheidender Weise an der Bildung des Verbandswillens teilhaben bzw. die auch tatsächlich geschäftsführend tätig sind. D.h. alle Personen, die in einem wesentlichen Aufgabenbereich der juristischen Person selbständige Entscheidungsbefugnisse eingeräumt erhielten oder solche Befugnisse auch nur tatsächlich ausüben, können Organe sein. In diesem Zusammenhang unterscheidet man  materielle und faktische Organe.

Zu beachten ist, dass nur als materielles oder faktisches Organ gilt, wer mit eigener Entscheidungsbefugnis handelt. Dementsprechend sind Personen, die bei der Entscheidfassung lediglich unterstützend mitwirken, keine Organe, selbst wenn sie eigentlich einen sehr starken Einfluss haben. Dies ist oftmals bei Spezialisten der Fall, die aber rein hierarchisch auf einer verhältnismässig tieferen Stufe stehen.

Ebenfalls nicht als faktisches Organ gilt, wer lediglich in Einzelfällen an Geschäftsführungsentscheiden mitwirkt. Für eine Organschaft ist eine dauernde Einflussnahme notwendig.

Materielle Organe

Personen, denen durch eine gültige Delegation von Aufgaben die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft überlassen wird, sind sog. materielle Organe. Ein typischer Fall sind beispielsweise Geschäftsführer, denen mittels Organisationsreglement Aufgaben übertragen wurden, die grundsätzlich dem Verwaltungsrat zustehen, die er aber delegieren darf. Solche Geschäftsführer sind also auch dann Organe im Rechtssinne, unabhängig davon, ob sie im Handelsregister eingetragen sind. Als materielle Organe können sie im Falle von Pflichtverletzungen ebenfalls persönlichen haftbar werden.

Faktische Organe

Schliesslich gibt es Personen, welche ohne formelle Wahl, ohne Eintrag im Handelsregister und sogar ohne formelle Delegation von Aufgaben an der Geschäftsführung einer Gesellschaft teilnehmen bzw. deren Willensbildung massgeblich beeinflussen. Diese nennt man faktische Organe. Beispiele dafür sind:

  • Der Hauptaktionär, der dem gewählten Verwaltungsrat keinen Ermessenspielraum gibt bzw. die Gesellschaft faktisch durch seine Weisungen lenkt.
  • Die Muttergesellschaft im Konzernverbund, welche die Tochtergesellschaft durch in den Verwaltungsrat delegierte und weisungsgebundene Mitarbeiter leitet.
  • Leitende Mitarbeiter der Gesellschaft die ihre formellen Kompetenzen überschreiten und dauernd Geschäftsführungsentscheide fällen.
  • Banken, die sich beispielsweise im Rahmen einer Sanierung ein Mitspracherecht sichern und tatsächlich an der Geschäftsführung teilnehmen.
  • ausländische Aktionäre, die nicht formell als Verwaltungsräte gewählt werden, sondern informell, beispielsweise als „Beiräte“ mit beratender Stimme an VR-Sitzungen teilnehmen.
  • Beiräte, an welche Geschäftsführungskompetenzen delegiert wurden bzw. die tatsächlich an der Willensbildung der Gesellschaft teilnehmen.

Persönliche Haftung

Sowohl formelle, materielle und faktische Organe unterstehen der Organhaftung bzw. der Verantwortlichkeit und können damit für die Verletzung von Pflichten persönlich haftbar werden.

Es lohnt sich, einmal Gedanken zu machen, welche Rolle man selber in einer Gesellschaft innehat und für welche Aufgaben man verantwortlich ist und haftbar werden kann. Wir stehen für Rückfragen zur Verfügung.